Ausländer­wahl­recht Wahlrecht für Flüchtlinge: Wahrheit oder Gerücht?

Zuletzt aktualisiert: 06.05.2020

Ist ein Wahlrecht für Flüchtlinge in Zukunft geplant?

Gibt es bereits jetzt oder schon bald Wahlrecht für Ausländer oder Flüchtlinge?

Die Frage, ob Migrantinnen und Migranten in Deutschland Wahlrecht haben oder demnächst bekommen könnten, darf natürlich gestellt werden. Bei der Antwort muss unterschieden werden je nachdem, um welche Wahl es sich handelt.

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1. Bundestagswahlen und Landtagswahlen

Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen lautet die eindeutige Antwort: nein.1

Das Grundgesetz schließt die Teilnahme von Ausländern an Wahlen grundsätzlich aus. Derzeit plant keine Partei in Deutschland eine Ausweitung des Wahlrechts (auf Landes- oder Bundesebene) auf Ausländer.

Flüchtlinge haben also bei der nächsten Bundestagswahl kein Wahlrecht. Ebenfalls ausgeschlossen sind sie von Landtagswahlen.

Nächste Landtagswahl:

Könnte eine Änderung des Grundgesetzes Flüchtlingen das Wahlrecht gewähren?

Hier ist die Antwort – was die Bundestagswahlen und Landtagswahlen betrifft – ebenfalls ein klares Nein.

Für eine Änderung der Verfassung wird eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Da derzeit keine Partei eine Änderung beabsichtigt, die Flüchtlingen das Wahlrecht gewähren würde, scheint eine solche Mehrheit ausgeschlossen.

Wahlrecht für Flüchtlinge und Ausländer: Gerücht oder Wahrheit

2. Dürfen Ausländer bei Kommunalwahlen wählen?

Die Kommunalebene (Gemeinden, Landkreise/Kreisfreie Städte, Bezirke) ist die unterste Ebene der politischen Verwaltung. Anders als auf Bundes- und Landesebene können auf kommunaler Ebene keine Gesetze erlassen werden.

Haben Ausländer/Flüchtlinge auf Kommunalebene Wahlrecht?

Bei Wahlen auf der kommunalen Ebene haben Ausländer in der Regel kein Wahlrecht. Hierfür gibt es eine Ausnahme, nämlich Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen (EU-Ausländer).

EU-Bürger dürfen seit 1992 an Kommunalwahlen teilnehmen

EU-Ausländer dürfen an Wahlen auf kommunaler Ebene teilnehmen. So steht es im Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.

Flüchtlinge gehören also in der Regel nicht zu dieser Personengruppe.


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Woher kommt also das Gerücht von dem Wahlrecht für Flüchtlinge bei Bundestagswahlen?

Obwohl die Quelle des Gerüchts sich nicht genau identifizieren lässt, könnte ein Artikel der Satire-Website “Eine Zeitung” vom 5. Oktober 2015 dieses Gerücht wirkungsvoll verbreitet haben. Der Artikel mit dem Titel “Merkel möchte allen Flüchtlingen schnellstmöglich Wahlrecht geben” wurde allein auf Facebook mehr als 272.000 Mal geteilt.

Erhlaten Flüchtlinge oder Ausländer in Deutschand bald Wahlrecht?

Artikel über das angebliche Wahlrecht der Flüchtlinge, wie er beim Teilen auf Facebook erscheint.

Obwohl es sich bei diesem Artikel eindeutig um Satire handelt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der auf Facebook geteilte Artikel von manchen ernst genommen worden ist, da durch die starke Kürzung der Zusammenhang nicht mehr ersichtlich ist. So kann Satire durchaus als ernsthafte Information aufgefasst werden.

Wahl

 

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Fußnoten anzeigen

  1. Mehr zum Ausländerwahlrecht sowie Angaben zu den betreffenden Passagen des Grundgesetzes finden Sie auf der Website des Innenministeriums.